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Leitlinien unserer Arbeit

  • Taubblindheit ist eine eigene, anerkannte Form der Behinderung (1.4.2004: EU-Erklärung)
  • Taubblindheit ist in ihren Auswirkungen die folgenschwerste Behinderung für einen Menschen: 80 Prozent Ausfall von Sinneswahrnehmung schließen Türen zum Leben
  • Jeder Taubblinde ist ein "Behinderter für sich"; unterschieden werden: blind-taube, gehörlos-blinde, geburtstaubblinde, vom Usher-Syndrom betroffene Menschen
  • Zehn und mehr Kommunikationsarten bedingen eine hohe Fachkompetenz in der Taubblindenarbeit
  • Taubblindenarbeit muss immer neu von den Bedürfnissen taubblinder Menschen ausgehen
  • Taubblindenarbeit geschieht am Sinnvollsten in seelsorgerlicher und diakonischer Einzelzuwendung
  • Taubblindenarbeit muss aber zugleich wegen der Isolation Gemeinschaftsförderung im Blick haben
  • Taubblindenarbeit wird am Einsatz für den Schwächsten gemessen
  • Taubblinden Menschen muss das Recht auf selbständiges, eigenbestimmtes Wohnen und Leben gewährt werden
  • Taubblinden Menschen muss das Recht auf Teilhabe am kirchlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Leben gewährt werden
  • Diese Rechte können nur durch eine behördlich bezahlte Assistenz sichergestellt werden
  • Taubblindenarbeit geschieht nach dem anerkannten Grundsatz: Oberstes Gebot ist es, die Atmosphäre der Geborgenheit für einen taubblinden Menschen zu schaffen
  • Mit dem einmal gewonnenen Vertrauen eines taubblinden Menschen muss hoch sensibel umgegangen werden
  • Taubblindenarbeit geschieht wegen der Minderheit des Personenkreises am zweckmäßigsten bundeslandübergreifend
  • Karl-Heinz Baaske, "Vater der deutschen Taubblinden", am 23.8.1986: "Es ist der Wille Gottes, für taubblinde Menschen das Allerbeste zu tun; wir sind dazu gerufen, uns in der Liebe taubblinden Menschen gegenüber zu erweisen."